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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage

BN-Abwasser- und Immissionsschutzexperten: Defizite im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur geplanten Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage

 

BUND Naturschutz sieht unkoordinierte Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen in Bayern kritisch

Bayernweite Anlagenkonzeption zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute erforderlich

Bei Entfernungen wie aus Schwandorf zur geplanten Monoverbrennungsanlage nach Straubing Hauptlauf auf der umweltverträglicheren Schiene nötig

Nachhaltigeres Produzenten- und Konsumentenverhalten zur Schadstoffentfrachtung von zentraler Wichtigkeit

Aufbauend auf den BN-Stellungnahmen zu den geplanten Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing und in Breitenhart, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg sehen die Abwasser- und Immissionsschutzexperten der BN-Landesebene Defizite im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

In der Stellungnahme zur Straubinger Monoverbrennungsanlage hat er sich für eine Grössenordnung ausgesprochen, mit der die beste verfügbare Technik zur Vermeidung von Schadstoffausträgen sowie zur effizientesten Energieausbeute sichergestellt und garantiert werden kann.

Die Stellungnahme zur geplanten Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing stellte darauf ab, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen muss. So pochte man auf rechtsverbindliche Festschreibung der Einhaltung 50 Prozent der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte und der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte im Genehmigungsbescheid. Diese müssten vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden.

„Unsere Stellungnahme ergeht mit grossem Vertrauensvorschuss an die SER und die Stadt Straubing, unter der Massgabe und im Vertrauen darauf, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen allesamt vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden,“ hatte 2018 ihr Stellvertreter, 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer die BUND-Position im Bauleitplanungsverfahren festgezurrt.

Voraussetzung für eine grosse Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Jahresgesamtmenge von 120.000 t/a an Klärschlamm sei dabei gewesen, dass dadurch und durch das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen keine Beeinträchtigungen der als Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet ausgewiesenen Gebiete / Flächen erfolgen, so Kreisvorsitzender Andreas Molz.

Die Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises (LAK) Abfall / Kreislaufwirtschaft, Waltraud Galaske, moniert, dass die Unterlagen nicht allgemeinverständlich verfasst wurden. Ihr liegt eine neue Stellungnahme von der Staatsregierung vor als Übersicht von möglichen Anlagen und deren Einzugsbereichen. Dabei wird auch auf den Einsatz der "besten verfügbaren Techniken" hingewiesen:

"Nach jeder Veröffentlichung einer Schlussfolgerung über die besten verfügbaren Techniken (BVT) ist unverzüglich zu gewährleisten, dass für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten nicht überschreiten (§ 7 Abs. 1a Satz 1 BImSchG). Die neuen BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung (2019/2010) wurden am 03.12.2019 veröffentlicht. Bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von E-Anlagen sind in Bayern die an die Mitgliedstaaten der EU gerichteten BVT-Schlussfolgerungen bei der Bestimmung des Standes der Technik zu berücksichtigen“.

Galaske bekräftigte, dass dies spätestens seit 2019 berücksichtigt hätte werden müssen.

Bei der Sichtung der Unterlagen fand man nur bei einem Parameter eine Unterschreitung des Höchstwertes dieser Emissionsbandbreiten berücksichtigt, monierte der Sprecher des Arbeitskreises Wasser, Peter Hirmer. Hirmer sah erhebliche Defizite in den Unterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Erste Kritikpunkte seien etwa fehlende Daten zu den Stofffrachten bei den Schwermetallen wie Quecksilber. Auch müssten die Antragsunterlagen eine ausreichende Alternativenprüfung sowie Angaben zur Klimabelastung enthalten.

 

Rita Rott, BN-Regionalreferentin für Niederbayern, bestätigte, dass jede Klärschlammbehandlung bayernweit nach den höchsten gesamtökologisch Standards einer wirklichen Kreislaufwirtschaft ausgerichtet erfolgen müsse.

Die bayerische Staatsregierung wurde vom BN aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen ein sofortiges Moratorium für alle derzeitigen Genehmigungsverfahren für die Schaffung weiterer Klärschlammverbrennungsanlagen zu erreichen. Sie müsse innovative Verwertungsmöglichkeiten für Klärschlämme zu prüfen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Verwertung geeignet sind, und für bestehende Anlagen zur Klärschlammverbrennung oder zur Mitverbrennung von Klärschlamm jeweils die beste verfügbare Technik zur Vermeidung von Schadstoffausträgen zu fordern

 

Waltraud Galaske Specherin des Landesarbeitskreis Abfall und Kreislaufwirtschaft betont die Wichtigkeit einer für eine an sich ökologisch sinnvolleren vertretbaren Klärschlammausbringung zu landwirtschaftlichen Düngezwecken nötigen durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit der Abwässer. Denn die Abwässer müssen freigehalten werden von Umweltschadstoffen; was nicht drin ist brauchen die Kläranlagen auch nicht Herausfiltern und die Klärschlämme könnten ohne Bedenken auf die Felder ausgebracht werden. Dies erfordert eine durchgreifende Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten der Gesellschaft, was bei einem nicht unbedeutenden Teil der Gesellschaft  jedoch noch fehlt.

Der BN vermisst dabei ein Vorgehen gegen die Hauptverursacher in Industrie und Handel. Es dürfen nur noch Produkte auf den Markt gebracht werden, die unschädlich für die Umwelt sind.

Die Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten erfordert auch eine Verpflichtung der gesamten öffentliche Hand inclusive der gesamten mittelbaren Staatsverwaltung zu einer durchgängig umfassenden vollumfänglich vorbildhaft ökologieverträglichen fairen Beschaffungspraxis bei Einkauf, Beschaffung und Vergabe

Immerhin lösen die Aufträge der öffentlichen Hand 14 % der Wirtschaftsleistung in der EU aus, die somit durch diese ökologierelevant - auch zur nötigen durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit - zu beeinflussen sind.

Die Staatsregierung und  Regierung von Niederbayern wurden somit ausdrücklich aufgefordert, proaktiv bei allen Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf die durchgängige vollumfängliche Erfüllung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für ein umweltfreundliches Beschaffungswesen bei Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen hinzuwirken.